In diesem Kapitel wird beschrieben, wie der S4T-Reisefinder die Daten einer Reisebeschreibung auf gesetzliche und weitere logische Vorschriften überprüft und wie Sie die Reise nach einer erfolgreichen Prüfung aktivieren (veröffentlichen).
(1) Eine Reise ist bei der Erfassung erstmal nicht aktiv. Eine inaktive Reise ist nicht veröffentlicht und damit nicht im S4T-Reisefinder-Frontend findbar und buchbar.
(2) Bitte klicken Sie auf das Prüfen-Icon.
Die ersten Prüfungen der Reisebeschreibung entsprechen dem Text der Verordung (s. oben).
Im Anschluß an diese Prüfungen finden noch weitere logische Prüfungen statt.
Das Ergebnis jeder Prüfung wird dokumentiert. Das Ergebnis der Prüfung kann Fehler, Hinweis oder OK lauten.
In dem letzten Schritt der Prüfung wird dargestellt wie oft welches Inhaltselement bei der Reisebeschreibung verwendet worden ist.
(1) An dieser Stelle erfolgt hier ein Hinweis, weil nicht alle Inhaltselemente verwendet worden sind und evtl. noch mehr Möglichkeiten zur Gestaltung der Reisebeschreibung vorhanden sind.
(2) Die Summe der Fehler, Hinweise und OKs wird in der letzten Zeile angegeben.
(3) Die Reise kann aktiviert werden, weil die Zahl der Fehler = 0 ist. Solange es noch Fehler gibt, kann die Reisebeschreibung nicht aktiviert werden und muss vorher verbessert werden.
In der Reisen-Übersicht wird die geprüfte Reise mit der Kennzeichnung aktiv aufgelistet.